1. SCOPE
1.1. Ermächtigung. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages gewährt PowerDMARC dem Partner hiermit ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die Produkte und Dienstleistungen von PowerDMARC in dem Gebiet, in dem Sie Ihr Unternehmen registriert haben, zu vermarkten, zu bewerben und weiterzuverkaufen.
1.2. Unabhängiger Auftragnehmer. Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine der Parteien ein Joint Venture, Partner, Angestellter oder Vertreter der anderen Partei wird. Keine der Parteien darf die andere Partei an eine Vereinbarung oder einen Vertrag binden oder im Namen der anderen Partei handeln, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist.
1.3. Beschränkungen. Es ist dem Partner nicht gestattet, (a) die Dienste zu nutzen, außer wie in dieser Vereinbarung genehmigt; (b) auf unsere Dienste zuzugreifen, wenn die Gebühr nicht bezahlt wurde; (c) die im Rahmen dieses Programms angebotenen Dienste zu nutzen, um mit PowerDMARC-Produkten oder -Dienstleistungen zu konkurrieren; (d) Dienste zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, öffentlich auszustellen oder vorzuführen, neu zu veröffentlichen, zu speichern oder zu übertragen; (e) die Dienste zu kopieren oder Dritten zu gestatten, sie zu kopieren; (f) die Dienste zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reengineeren; (g) Zugangskontrollen oder damit zusammenhängende Einrichtungen, Prozesse oder Verfahren, die in Bezug auf die Dienste eingerichtet wurden, zu deaktivieren oder zu umgehen; (h) die Dienste in irgendeiner Weise zu verändern, einschließlich der Veränderung oder Zerstörung von Urheberrechten, Warenzeichen, Handelsnamen oder Dienstleistungsmarken oder anderen Hinweisen, die an den Diensten angebracht sind, und (i) die Dienste, die Preisgestaltung der Dienste oder jegliche Dokumentation ohne vorherige schriftliche Genehmigung von PowerDMARC direkt oder indirekt zu verkaufen, zu exportieren, zu übertragen oder offenzulegen.
1.4. Keine Rechte am Quellcode. Dieser Vertrag gewährt dem Partner keinerlei Rechte an dem Quellcode der Dienste oder anderer PowerDMARC-Software.
1.5. Richtlinie zur fairen Nutzung. Die Nutzung der Dienste durch den Partner unterliegt den PowerDMARC Richtlinie zur fairen Nutzung, die durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen wird. Jeder Zugriff, jeder Missbrauch oder jede Ausbeutung der Dienste berechtigt PowerDMARC zur sofortigen Aussetzung, Einschränkung oder Beendigung des Zugriffs.
2. GEWÄHRLEISTUNG UND VERPFLICHTUNGEN DES PARTNERS
Der Partner garantiert, sichert zu und erklärt sich damit einverstanden:
2.1. Alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Regeln und behördlichen Anordnungen in Bezug auf ihre Geschäfte, Transaktionen und diese Vereinbarung einhalten.
2.2. Sie haben die volle rechtliche Befugnis, diese Vereinbarung abzuschließen und zu erfüllen.
2.3. PowerDMARC unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder jeden versuchten Missbrauch der Dienste zu informieren.
2.4. Sichern Sie Ihre Anmeldedaten und verhindern Sie unbefugten Zugriff.
2.5. Marketing- und Verkaufspraktiken wahrheitsgetreu, professionell und in einer Art und Weise durchzuführen, die Endverbraucher nicht in die Irre führt oder den Ruf von PowerDMARC schädigt
2.6. Alle Informationen, einschließlich Preisgestaltung, Rabatte oder zusätzliche Partnerleistungen, sind vertraulich zu behandeln.
3. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Alle Rechte, Titel und Interessen an den Dienstleistungen, den Sicherheitsprodukten, der Dokumentation, den Schulungsunterlagen und den lizenzierten Marken, die PowerDMARC dem Partner zur Verfügung stellt, sowie alle Modifikationen, abgeleiteten Werke und Erweiterungen des Vorgenannten und alle Rechte an geistigem Eigentum daran verbleiben ausschließlich bei PowerDMARC. Der Partner erwirbt im Rahmen dieses Vertrages keinerlei Rechte an den geistigen Eigentumsrechten von PowerDMARC.
4. LIZENZIERTE MARKEN UND BRANDING
PowerDMARC räumt dem Partner hiermit ein beschränktes, persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Lizenzierten Marken in der von PowerDMARC zur Verfügung gestellten Form, Proportion, Gestaltung und Farbgebung zum Zwecke der Werbung und Vermarktung der Sicherheitsprodukte im Gebiet zu verwenden. Der Partner ist verpflichtet, die von PowerDMARC zur Verfügung gestellten Lizenzmarken und Logos mit einem Qualitäts- und Sorgfaltsniveau zu verwenden, das gleich oder besser ist als das Qualitätsniveau, das PowerDMARC in Bezug auf seine eigene Verwendung der Lizenzmarken aufrechterhält. In jeder gemäß dieser Ziffer 4 genehmigten Vermarktung oder Werbung muss der Partner PowerDMARC schriftlich als rechtmäßigen Eigentümer oder Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen dieses Partnerprogramms angebotenen Produkten und Dienstleistungen anerkennen.
Der Partner hält sich strikt an die Branding- und Stilrichtlinien von PowerDMARC, die von Zeit zu Zeit geändert werden können, auf dem Partnerportal verfügbar sind und durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen werden. Der Partner wird jede Nichteinhaltung der Marken- und Stilrichtlinien von PowerDMARC unverzüglich korrigieren. Auf Verlangen von PowerDMARC wird der Partner unverzüglich jegliche Nutzung von lizenzierten Marken und Marketingmaterialien im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen von PowerDMARC einstellen.
5. GEBÜHR UND ZAHLUNG
5.1. Der Partner zahlt die Gebühr gemäß den mit dem PowerDMARC-Vertriebsteam schriftlich vereinbarten Tarifen. Alle Zahlungen sind monatlich zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Zahlungen sind nicht erstattungsfähig.
5.2. Wir können die Preisgestaltung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gegenüber dem Partner ändern.
6. EINHALTUNGSVERPFLICHTUNGEN
6.1. Einhaltung von Gesetzen:
6.1.1. Der Partner ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle Gesetze, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen, Regeln, die auf den Partner, seine Geschäfte und die Transaktionen anwendbar sind, sowie alle Anordnungen von Regierungsbehörden oder Aufsichtsbehörden, die für den Gegenstand dieser Vereinbarung zuständig sind, einzuhalten.
6.1.2. Der Partner hält sich an alle aktuellen Grundsätze, Verfahren und Richtlinien, die von MENAINFOSEC von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der Antikorruptionspolitik von PowerDMARC, einschließlich der Zusammenarbeit mit allen Due-Diligence-Fragebögen oder jährlichen Compliance-Zertifizierungen, die von PowerDMARC verlangt werden.
6.1.3. Der Partner stellt sicher, dass bei Abschluss dieser Vereinbarung weder der Partner noch einer seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Vertreter, Auftragnehmer, Vermittler oder eine andere Person oder Einrichtung, die im Namen des Partners handelt, direkt oder indirekt eine Handlung vornimmt, die einen Verstoß gegen (i) den United States Foreign Corrupt Practices Act 1977, den United Kingdom Bribery Act 2010 oder andere anwendbare Gesetze oder Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption irgendwo auf der Welt oder (ii) Regeln des fairen Wettbewerbs darstellen würde.
6.1.4. Der Partner garantiert außerdem, dass er jederzeit alle geltenden Gesetze in Bezug auf Datenschutz, Privatsphäre und/oder Datensicherheit einhält, einschließlich der EU-Richtlinie 2016/679 und aller nationalen Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien.
6.1.5. Der Partner stellt ferner sicher, dass kein Teil der aus dem Verkauf von PowerDMARC-Produkten und -Dienstleistungen erhaltenen Vergütung direkt oder indirekt an Dritte gezahlt wird, die Angestellte eines Kunden sind oder ein geschäftliches oder offizielles Interesse an den Angelegenheiten eines Kunden haben, der eine Bestellung aufgibt, auf deren Grundlage die Vergütung gezahlt wird. Ein Verstoß gegen die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gilt als Grund für die sofortige Beendigung dieser Vereinbarung.
6.1.6. Der Partner muss alle geltenden Exportkontroll-, Handelssanktions-, Embargo-, Zoll- und damit zusammenhängenden Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten und aller anderen anwendbaren Rechtsordnungen einhalten.
6.2. Ausfuhrbestimmungen und Sanktionen:
6.3. Der Partner muss auf eigene Kosten alle Genehmigungen, Lizenzen, Befreiungen, Zulassungen und Zollabfertigungen einholen, die für seine Rolle und Handlungen im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich sind.
6.4. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass keine Daten, Informationen, Software, Programme oder Materialien, die sich aus den Diensten ergeben, direkt oder indirekt unter Verletzung geltender Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze, insbesondere der US-Exportkontrollgesetze und der vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums verwalteten Wirtschaftssanktionen, exportiert, reexportiert, übertragen oder zugänglich gemacht werden.
6.5. Der Partner sichert zu und gewährleistet, dass er nicht auf einer Liste von Personen oder Unternehmen steht, die auf einer staatlichen Liste mit verweigerten oder eingeschränkten Parteien aufgeführt sind, einschließlich der Liste der Specially Designated Nationals (SDN) des US-Finanzministeriums, oder die in einem sanktionierten oder eingeschränkten Hoheitsgebiet ansässig sind, und dass er die Dienste nicht für diese bereitstellen wird.
6.6. PowerDMARC kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn: (a) der Partner zu einer sanktionierten Partei wird; (b) die Erbringung von Dienstleistungen an den Partner nach den anwendbaren Sanktionsgesetzen, einschließlich der US-Sanktionsgesetze und -vorschriften, verboten wird oder (c) eine Regierungsbehörde PowerDMARC auffordert, die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen.
7. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND BEENDIGUNG
7.1. Dieses Programm läuft auf monatlicher Basis.
7.2. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen
7.3 PowerDMARC kann den Zugang des Partners zum Programm sofort aussetzen oder kündigen, wenn der Partner: .
7.3.1. Verstößt gegen eine Bestimmung dieses Abkommens.
7.3.2. Sich an illegalen, betrügerischen, missbräuchlichen, belästigenden, bedrohlichen, schädlichen oder anderweitig verbotenen Aktivitäten beteiligt, diese unterstützt oder zulässt.
7.3.3. Missbräuche, Missbrauch, Ausnutzung oder Versuche, sich unbefugten Zugang zu den Diensten zu verschaffen.
7.3.4. Versäumt es, rechtzeitig Zahlungen zu leisten.
7.3.5. Verstößt gegen ein anwendbares Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung.
7.3.6. Verstößt gegen geltende Handelssanktionen, Exportkontrollgesetze oder Embargobestimmungen, die unter anderem von den Vereinigten Staaten verwaltet werden, ohne Einschränkung.
7.3.7. Handlungen veranlasst oder zulässt, die den Ruf oder den guten Ruf von PowerDMARC schädigen können.
7.4. Nach der Kündigung müssen Sie sofort alle Wiederverkaufsaktivitäten einstellen, die Nutzung der Partner-Vorteile beenden und jegliche Nutzung unserer Marken und Materialien entfernen.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1. Ausschluss von Schadenersatz. IN KEINEM FALL HAFTET POWERDMARC GEGENÜBER DEM PARTNER, DEN KUNDEN DES PARTNERS, DENJENIGEN, DIE ANSPRÜCHE ÜBER DEN PARTNER GELTEND MACHEN, ODER ANDEREN DRITTEN FÜR INDIREKTE, FOLGE-, ZUFÄLLIGE ODER BESONDERE SCHÄDEN ODER VERLUSTE JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH GEWINNVERLUSTE, VERLUSTE VON VERTRÄGEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN UND OB SIE AUS EINEM VERTRAG ODER EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, ENTSTANDEN SIND (EINSCHLIESSLICH VERLUSTE ODER SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT SOFTWARE DRITTER), SELBST WENN POWERDMARC AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
8.2. Obergrenze der Haftung. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von PowerDMARC in Bezug auf alle Klagegründe und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben (sei es aus Vertragsverletzung, Gefährdungshaftung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Produkthaftung), falscher Darstellung oder anderweitig), den Betrag, den der Partner während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das eine solche Haftung begründet, an PowerDMARC gezahlt hat.
9. ENTSCHÄDIGUNG
Der Partner verpflichtet sich, PowerDMARC und alle mit PowerDMARC verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter von PowerDMARC zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Schäden, Kosten, Ausgaben oder sonstiger Haftung (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus (a) den Wiederverkaufsaktivitäten des Partners, (b) der Verletzung dieser Bedingungen durch den Partner und (c) Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Partners und/oder seiner Agenten, Vertreter ergeben.
10. VERZICHT AUF GARANTIEN
Die Dienste, einschließlich des Hostings, der Domainregistrierung, der APIs, der Software, der Integrationen und der Partner-Tools, werden ohne Mängelgewähr und wie verfügbar bereitgestellt, ohne Garantien jeglicher Art, einschließlich der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten. Wir garantieren nicht, dass der Betrieb, die Verfügbarkeit oder die Leistung der Dienste ununterbrochen, zeitnah, sicher oder fehlerfrei ist.
11. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
11.1. Diese Bedingungen und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Delaware, USA, und sind entsprechend auszulegen, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts.
11.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen ergeben, werden ausschließlich von den Staats- und Bundesgerichten im Bundesstaat Delaware entschieden. Die Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu.
11.3. JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT AUF DAS RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER HANDLUNG ODER EINEM PROZESS, DER SICH AUS DIESEN BEDINGUNGEN ERGIBT ODER MIT IHNEN IN ZUSAMMENHANG STEHT.
12. AKTUALISIERUNGEN UND ÄNDERUNGEN
Wir sind berechtigt, jeden Dienst oder jede Funktion jederzeit zu ändern, auszusetzen oder einzustellen. Wenn möglich, werden wir Sie über wesentliche Änderungen 10 Tage im Voraus informieren.